Ihr Versicherungsmakler in Sohland, Bautzen und Umgebung
Versicherungen von A -Z

Anbieterkennung / Erstinformation

(gem. § 15 VersVermV) 

 

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.

 

Rechtsstellung:

Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht und des Versicherungsmaklers.

 

Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen:

Versicherungsmakler-Marschner

Neukircher Str. 5

02625 Bautzen 

Mobil: 01627704905

E-Mail: info@marschner-versichert.de

 

Status: Die Eintragung im Vermittler-Register besteht als:

Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Z. 2 GewO mit der Registernummer DNRHS-0PRAP-51

 

Berufs-Haftpflichtversicherung

Wir besitzen eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittlerVerordnung (VersVermV) mit z.Z. 6Mio. Versicherungssumme pro Versicherungsfall erfüllt. 

 

Behörde für die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO:

IHK Dresden

Langer Weg 4

01239 Dresden

Telefon (Zentrale): 0351 28020

 

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:

Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50

(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

Weitere Informationen: www.vermittlerregister.info

 

Beratungsleistung:

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an. 

 

Vergütung:

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach. Hiervon abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. 

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:

Beschwerdemanagement:

Bei Beschwerden können Sie sich immer direkt wenden an:

Versicherungsmakler-Marschner

Neukircher Str. 5

02625 Bautzen

Mobil: 01627704905

E-Mail: info@marschner-versichert.de

 

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen: 

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung

Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg 

 

Berufsrechtliche Regelungen:

§ 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung) §§ 59-68 VVG VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Weitere Informationen:

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw., zu informieren. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen. Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.

 
 
 
 
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